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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 5 Sa 238/14   

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https://dejure.org/2014,44034
LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 5 Sa 238/14 (https://dejure.org/2014,44034)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.11.2014 - 5 Sa 238/14 (https://dejure.org/2014,44034)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. November 2014 - 5 Sa 238/14 (https://dejure.org/2014,44034)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Obermonteurs für Montagen im In- und Ausland bei bewusster Falschabrechnung von Wochenendfahrten mit dem Montagebus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1
    Abmahnung; Interessenabwägung; Kündigung, außerordentliche; Reisekosten; Spesen; Spesenbetrug; außerordentliche Kündigung; falsche Reisekostenabrechnungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 2 ; BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung eines Obermonteurs für Montagen im In- und Ausland bei bewusster Falschabrechnung von Wochenendfahrten mit dem Montagebus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 5 Sa 238/14
    Auch eine nicht strafbare, gleichwohl erhebliche Verletzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten kann deshalb ein wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB sein (vgl. BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 30 mwN, NZA 2010, 1227).

    Zu berücksichtigen sind regelmäßig Gewicht und Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreien Verlaufs (vgl. BAG 10.6.2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227), sowie Lebensalter, Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers und seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 5 Sa 238/14
    Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne (vgl. BAG 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 14 mwN, NZA 2014, 1015).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 5 Sa 238/14
    Es liegt aber bereits dann vor, wenn die Unrichtigkeit und der auf ihr beruhende rechtswidrige Erfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen wird (vgl. BAG 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22, NZA 2014, 250; BAG 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 23, NZA 2008, 636; jeweils mwN).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 5 Sa 238/14
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 19, NZA 2014, 533).
  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 5 Sa 238/14
    Es liegt aber bereits dann vor, wenn die Unrichtigkeit und der auf ihr beruhende rechtswidrige Erfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen wird (vgl. BAG 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22, NZA 2014, 250; BAG 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 23, NZA 2008, 636; jeweils mwN).
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